Wir haben uns an den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zu halten!
Unter §23 ist ein Verstoß gegen des JMStV mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet. Da wir hier damit aufmerksam machen, ist eine Fahrlässigkeit nicht gegeben, was uns durchaus bewusst ist und wir euch damit ebenfalls bewusst machen möchten.
Wir möchten darauf hinweisen, dass jedoch nicht nur wir uns bei Verstoß strafbar machen, sondern auch ihr selber, sprich ihr tragt eine Teilschuld in dem Fall....